Leben braucht Erinnerung

Wir erfüllen ihre Wünsche und Vorstellungen mit unserer Diskretion und Fachkenntnis.
Ihr kompetenter Partner rund um die Grabgestaltung und Pflege.



Grabpflege

Die Grabpflege umfasst die komplette Versorgung der Grabstätte. Schneiden der Gehölze und Bodendecker, entfernen von Unkräutern und Laub, pflanzen der Wechselbepflanzung, düngen, sowie gießen in Trockenperioden.

Dauergrabpflege


Neben der Grabpflege, die für ein Jahr vereinbart wird und sich jeweils zum Jahresende um ein weiteres Jahr verlängert, gibt es die Möglichkeit einen Dauergrabpflegevertrag abzuschließen.

Hierbei wird die Grabpflege für mindestens 5 Jahre, meistens aber bis zum Ende der Ruhefrist vereinbart. Die Rechnungssumme wird als Einmalzahlung bei der Gesellschaft für Dauergrabpflege der Friedhofsgärtner hinterlegt.
Die Dauergrabpflege kontrolliert, ob die vereinbarten Leistungen erbracht werden und rechnet jährlich, mit uns als Friedhofsgärtner, die erbrachten Leistungen ab.
Ein solcher Dauergrabpflegevertrag empfiehlt sich, wenn die Grabpflege bis zum Ende der Ruhefrist gesichert sein soll, z.B. bei Erbfällen an denen mehrere Personen beteiligt sind. Oder bereits vor dem eigenem Ableben, wenn aus welchen Gründen auch immer, keine Angehörigen die Pflege der Grabstätte übernehmen können.

 

Gerne führen wir mit Ihnen ein erstes unverbindliches Gespräch.

 

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